Du kannst den Termin nicht wahrnehmen?

Liebe Kund:innen,

Unsere Wartezeiten auf einen Termin sind teilweise sehr lang.

Deshalb müssen wir leider aus Fairness unsere Stornierungsbedingungen anpassen.

Wenn du einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen kannst, sag uns bitte rechtzeitig Bescheid.

Das bedeutet mindestens 48 Stunden vorher (Werktage).

E-Mails können auch an einem Samstag, Sonntag bzw. Feiertag versendet werden – wir lesen diese auch 😉

Nur wenn du rechtzeitig absagst, haben wir die Chance, den Termin neu zu vergeben.

Das ist auch fair gegenüber Kundinnen und Kunden, die spontan noch die Möglichkeit haben einen Termin zu bekommen. Falls du überraschend verhindert bist, kannst du auch gern eine Ersatzperson schicken, die den Termin wahrnimmt.

Leider sind wir gezwungen bei Nichteinhaltung der Frist oder bei Nichterscheinen eine Stornogebühr aufzurufen.

Das bedeutet: Wir stellen 50% des Basis Behandlungspreises in Rechnung – unabhängig davon, aus welchen Gründen du den Termin nicht wahrnehmen kannst. Dies geschieht gemäß §615 des BGB, der den Vergütungsanspruch für alle Gewerbetreibenden mit Termingeschäft bestätigt.

Bei Krankheit gilt das natürlich nicht. Dann sende uns einfach kurz deine Krankschreibung zu.

Wir Danken für dein Verständnis